

Statuten:
Verein:
Libera Familia ad Lacum Constanciae
1.) Name und Sitz
Unter dem Namen »Libera Familia ad Lacum Constantiae« ist dieser Verein in
»8590 Romanshorn an der Alpsteinstrasse 2« ansässig.
2.) Ziel und Zweck
Der Vereinszweck besteht darin die mittelalterliche Geschichte und
Historische Darstellung
wieder aufleben zu lassen und dies möglichst getreu.
3.) Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweck verfügt der Verein über folgende Mittel.
- Mitgliedsbeiträge von Passivmitglieder CHF 50.- / Jahr
- Mitgliederbeiträge von Aktivmitglieder CHF 75.- / Jahr
- Gönnerbeiträgen von CHF 50.- / Jahr
- Erträgen aus eigenen Veranstaltungen
- Spenden und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Aktivmitglieder zahlen einen höheren Beitrag als Passivmitglieder. Ehrenmitglieder
und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.
4.) Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, denen der Vereinszweck
ein Anliegen ist.
Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und
Einrichtungen des Vereins nutzen.
Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche und juristische Personen sein,
welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben , kann auf
Vorschlagen des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft
verleihen werden. Sie haben kein Stimmrecht.
Der Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen, Aufnahmegesuche sind an den
Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig nach der
Mitgliederversammlung.
5.) Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der
juristschen
Person.
6.) Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist nur per => 31.12 <= möglich.
Das Austrittsschreiben muss 12 Wochen vor dem Termin schriftlich an den
Vorstand gerichtet werden.
Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen (Verletzung der Statuten,
Verstösse gegen die Ziele des Vereins, ect.) aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann gegen den
Ausschlussentscheid innert 30 Tagen an die nächste Mitgliederversammlung rekurrieren.
Bis zum endgültigen Entscheid ruhen die Mitgliederrechte.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand
ohne Weiteres ausgeschlossen werden.
7.) Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung 1x Jährlich
b) der Vorstand Barbara Soller (Administration & Buchhaltung)
Ramon Högger (Vereinspräsident)
c) die Geschäftsstelle Alpsteinstrasse 2 / 8590 Romanshorn (Vereinssitz)
8.) Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche
Mitgliederversammlung findet jährlich (Januar/Februar) statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 60 Tage im Voraus schriftlich unter
angaben der Traktanden
eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.
Anträge von Mitgliedern für zusätzliche Geschäfte zuhanden der Mitgliederversammlung sind
bis spätestens
30 Tagen schriftlich und begründet dem Vorstand einzureichen.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer
ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen.
die Versammlung hat bis spätestens 4 Wochen nach Eingangs des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
a.) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung.
b.) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands.
c.) Genehmigung der Jahresrechnung
d.) Wahl des Präsidenten / der Präsidentin
e.) Wahl des Kassiers / der Kassierin
f.) Festlegung des Mitgliedsbeitrags
g.) Genehmigung des Jahresbudgets
h.) Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
i.) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
j.) Änderung der Statuten
k.) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der
Anzahl der anwesenden Mitgliedern beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen
Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt die /der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten.
Stellvertretung: Ein Vereinsmitglied kann sich in der Mitgliederversammlung via Vollmach
von einem
andern Vereinsmitglied vertreten lassen. Jedes Vereinsmitglied kann höchstens 1 Mitglied
vertreten.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
9.) Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 2 Personen.
Der Vorstand ist nicht Wählbar.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Der Vorstand erlässt das Vereinsreglement.
Der Vorstand kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene
Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder
gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
a.) Präsidium: Ramon Högger Alpsteinstrasse 2 / 8590 Romanshorn
b.) Finanzen: Barbara Soller Alpsteinstrasse 2 /8590 Romanshorn
c.) Aktuariat: Barbara Soller Alpsteinstrasse 2 /8590 Romanshorn
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte / der Verein es verlangt. Jedes
Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung
verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf
dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist Grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig, er hat Anrecht auf
Vergütung der effektiven Spesen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitgliede
kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.
10.) Zeichnungsberechtigung
Der Verein wird Verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in
zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
11.) Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung
der Mitglieder ist ausgeschlossen.
12.) Datenschutz
Der Vorstand erhebt von den Mitgliedern ausschliesslich diejenigen Personendaten, die zur
Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind. Der Vorstand sorgt für eine dem Risiko
angemessene Sicherheit der Daten.
Die Mitgliederdaten, Namentlich der Name, die Adresse,
die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse, werden sämtlichen
Vereinsmitgliedern bekannt gegeben.
Die Mitgliederdaten, namentlich(Spitznamen), werden auf der Website, im Newsletter
sowie im Mitteilungsblatt des Vereins veröffentlicht.
Im Übrigen erfolgt eine Bekanntgabe der Daten an Dritte nur im Rahmen der gesetzlich
zulässigen Auftragsbearbeitungund wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder
behördlich angeordnet wird.
Die Bearbeitung der Mitgliederdaten erfolgt im Übrigen nach den Bestimmungen der
schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und der Datenschutzerklärung auf der
Website des Vereins.
13.) Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder
ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Stimmenmehr von 2/3
der anwesenden Mitglieder.
Nehmen weniger als 50% aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist
innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung
kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weiniger als
dreiViertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung fällt das Vereinsvermögen an die Vereinsmitglieder zurück und wird
dementsprechend aufgeteilt.
Das Vereinsinventar wird veräussert und der Erlös wird unter denn Mitgliedern und dem
Vorstand aufgeteilt.
14.) Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 25.03.2024 angenommen
und sind mit diesen Datum in Kraft getreten.
Datum, Ort 25.03.2024 Romanshorn
Der Präsident: Der Protokollführer:
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Ramon Högger Barbara Soller